politische Gedanken und Überzeugungen

Armut und gesellschaftliche Teilhabe

In Deutschland gilt als arm, wer weniger als 60 Prozent des mittleren Einkommens hat, unabhängig wie hoch dieses ist. Diese Definition bezeichnet nicht die absolute Armut, also das Existenzminimum, sondern eine relative Armut, die an der gesellschaftlichen Teilhabe orientiert ist.

Die Bedarfssätze der staatlichen Transferleistungen sind ebenfalls an der gesellschaftlichen Teilhabe orientiert. Gleichzeitig sind sie als Existenzminimum definiert.

Ich halte diese Definition für falsch, denn sie führt dazu, dass bei Sozialmissbrauch und mangelnder Kooperation nur mit großen Schwierigkeiten Sanktionen verhängt werden können. Bei der jetzigen Rechtslage verweigern die Gerichte zurecht Kürzungen des Existenzminimums.

Nur, es ist nicht das wirkliche Existenzminimum. Ich schlage deshalb eine Aufteilung vor:

  1. Das absolute Existenzminimum, das in Deutschland gewährleistet sein muss.
  2. Die gesellschaftliche Teilhabe, für die zusätzliche Mittel gegeben werden.
Ziel ist ja, Empfänger von Transferleistungen wieder in das Arbeitsleben zu bringen (mit Ausnahme von Menschen, die wegen Krankheit oder sonstigen Gründen dazu nicht in der Lage sind). Um dieses zu erreichen, müssen Leistungsempfänger kooperieren. Dieses ist ihr Beitrag zur gesellschaftlichen Teilhabe und dafür erhalten sie die höheren Leistungen - Geben und Nehmen.

Umgekehrt stehen denjenigen, die nicht kooperieren oder Missbrauch betreiben, diese Leistungen nicht zu.

Für die meisten ändert sich durch die geänderte Definition des Existenzminimums nichts, denn sie kooperieren und haben das Ziel, wieder auf eigenen Füßen zu stehen. Für die anderen entsteht eine klare Rechtslage, die es erlaubt, durch finanzielle Anreize die Kooperationsbereitschaft zu wecken und auch diese Menschen wieder in die gesellschaftliche Teilhabe zu führen. Schlechter gestellt wären nur die gänzlich Unverbesserlichen und Unbelehrbaren.

Bei Flüchtlingen, die nach Beendigung des Fluchtgrunds (Kriegsende) in ihre Heimatländer zurückkehren sollen und die man deshalb nicht aktiv integrieren will, ist eine gesellschaftliche Teilhabe nicht notwendig. Sie würden nur Unterstützung für das Existenzminimum erhalten. Damit würde der Anreiz, aus finanziellen Gründen nach Deutschland zu kommen, gemindert. Für diejenigen, die wir aufgrund eines hoffentlich kommenden Einwanderungsgesetzes aufnehmen wollen, kann das Geld für die gesellschaftliche Teilhabe gezahlt werden.

11.2.2019